Sich wohl und wertgeschätzt fühlen: Alle Zusatzleistungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Überblick.
Beruf & Familie: Familienfreundliches Klinikum Pforzheim
Familie und Beruf miteinander zu vereinen, kann im Klinikbereich mit Schicht- und Nachtdienst eine besondere Herausforderung sein. Seit 2011 beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Beruf und Familie“ (AG BuF) mit den unterschiedlichen Fragestellungen in diesem Bereich und hat es sich zum Ziel gesetzt, verschiedene Bausteine zu schaffen, die eine familienbewusste Unternehmenskultur ermöglichen.
Mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen und flexiblen Strukturen schaffen wir Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wir sind überzeugt davon, dass eine Work-Life-Balance nicht nur zu zufriedenen Mitarbeitern führt, sondern auch unseren Patienten zugute kommt.
Und weil es im Privatleben immer zu Situationen kommen kann, in der schnell eine Lösung gefunden werden muss, ist es uns wichtig, diese gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern zu finden.
Dass wir mit unserem familienfreundlichen Konzept erfolgreich sind, beweist das Zertifikat audit „berufundfamilie“. Das Zertifikat ist ein Qualitätsnachweis und eine Auszeichnung für Arbeitgeber, die eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik umsetzen.

Die Arbeitsgruppe Beruf und Familie.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Flexible Arbeitszeitmodelle
Flexibel und vereinbar mit dem Familienleben: So möchten Mitarbeiter heute arbeiten. Für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es im Klinikum verschiedene Modelle:
- Individuelle Arbeitszeitmodelle, angepasst an Lebenszeitphasen
- Teilzeitarbeit, auch in Führungspositionen
- Vollzeitnahe Arbeitszeitreduzierung
- Möglichkeit der Telearbeit
Bezahlte Dienstbefreiungen (tariflich)
- Bei Geburt eines Kindes (1 Arbeitstag für den Vater)
- Bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen, der im selben Haushalt lebt (1 Arbeitstag, ärztliche Bescheinigung notwendig)
- Bei Betreuung von einem im Haushalt lebenden, schwer erkrankten Kind unter 12 Jahren, sofern kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht (bis zu 4 Arbeitstage)
Kinderbetreuung
- Zwei trägereigene Kindertagesstätten, davon eine auf dem Klinikgelände
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung in der Kindertagestätte (zwei Kleinkindgruppen mit je 10 Plätzen und zwei Kindergartengruppen mit je 20 Plätzen)
- Angebot einer Ferienbetreuung
Gewährung von Sonderurlaub
Unbezahlter Sonderurlaub ist in besonderen familiären Fällen und Situationen möglich.
Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen
Angehörige, die pflegebedürftig sind, können in einem der vier Altenpflegerichtungen des Evangelischen Diakonissenvereins Siloah eine bevorzugte Aufnahme finden.
Besondere Familiensituationen
- Pflegebedürftige Angehörige (Elternteil, Lebenspartner, Kind, Geschwister) ab dem 2. Pflegegrad
- Kind unter 3 Jahren (Kleinkindbetreuung)
- Alleinerziehende mit einem Kind unter 10 Jahren
- Zwei und mehr Kinder unter 10 Jahren
- Kind mit besonderem Betreuungsaufwand aufgrund einer Behinderung