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Ihr Aufenthalt im Siloah St. Trudpert Klinikum

Der Tag Ihrer Entlassung

Reguläre Entlassung

Ihre Entlassung wird durch den Krankenhausarzt veranlasst, sobald Sie keine stationäre Behandlung mehr benötigen. Bei der Entlassungsvorbereitung steht Ihnen gerne der Sozialdienst zur Verfügung. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Dinge mitzunehmen und eventuell hinterlegte Wertsachen beim Empfang abzuholen.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen am Entlassungstag 10 Euro pro Tag in Bar oder per EC-Karte am Empfang entrichten.

Entlassung auf eigenen Wunsch

Falls Sie auf eigenen Wunsch und gegen den Rat der Ärztinnen und Ärzte das Krankenhaus verlassen möchten, müssen Sie die Verantwortung für das gesundheitliche Risiko selbst tragen und dies schriftlich bestätigen. Bedenken Sie bitte auch, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme für die weitere Behandlung ablehnen kann.

Information zum Entlassmanagement gem. §39 Abs. 1 SGB V

  • Um eine bedarfsgerechte lückenlose Versorgung im Anschluss Ihrer Krankenhausbehandlung sicherzustellen, beginnen wir bereits bei der Aufnahme Ihre Entlassung zu planen. Dazu führen wir ein Assessment durch und erheben alle relevanten Daten, die für ihre Entlassung notwendig sind.
  • Über die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements gem. §39 Abs.1 SGB V werden Sie im Vorfeld informiert. Sie bedürfen Ihrer schriftlichen Einwilligung.
  • Die Führung eines individuellen Entlassplanes hilft, den voraussichtlichen Hilfebedarf zeitgerecht zu planen und die Überleitung in den ambulanten Bereich fließend zu gestalten.
  • Als Patient unseres Klinikums werden Sie rechtzeitig über den geplanten Zeitpunkt der Entlassung informiert.
  • Am Tag der Entlassung erhalten Sie die notwendigen Unterlagen. Dazu gehören neben dem Entlassbrief für den weiterbehandelnden Arzt, ein Medikationsplan und ggf. Verordnungen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
  • Bei aufkommenden Fragen nach Ihrer Entlassung, wenden Sie sich bitte an den Empfang unseres Klinikums Tel. 07231 498-0. Sie werden an den entsprechenden Ansprechpartner weitergeleitet.

 

Was geschieht nach der Entlassung?
Ihr Krankenhausarzt gibt Ihnen Ratschläge für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt mit auf den Weg. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt erhält schon bei der Entlassung einen schriftlichen Bericht in Kurzform. Ein ausführlicher Bericht folgt dann etwa drei Wochen nach der Entlassung. Ihre Akte bewahren wir den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß für eine eventuelle spätere Weiterbehandlung auf. Bei der Organisation notwendiger Anschlussbehandlungen und stationärer Rehabilitationen oder aber häuslicher Weiterversorgung bietet Ihnen der Sozialdienst fachliche Beratung und konkrete Hilfestellung.

Finanzielles

Abrechnung Ihrer Behandlung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, rechnen wir die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Zuzahlungen

Gesetzlich versicherte Patienten müssen für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr am Entlassungstag 10 Euro Zuzahlung pro Tag in Bar oder per EC-Karte am Empfang entrichten. Sollten Sie dies dennoch einmal vergessen, wird Ihnen ca. 14 Tage nach dem stationären Aufenthalt eine Rechnung zugeschickt.

Sind Sie ausreichend versichert?

Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistung eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind bzw. für diese aufkommen können.

Anfahrt

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Patientenaufnahme

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Welche Unterlagen muss ich als Patient mitbringen? Wo melde ich mich zuerst? Alle Informationen inklusive einer Checkliste finden Sie hier.

Besuche

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Besuche sind für den Genesungsprozess sehr wichtig. Hier finden Sie wichtige Informationen für alle, die ihre Angehörigen und Freunde besuchen möchten.