Gesetzlich versicherte Patienten können Wahlleistungen an Anspruch nehmen. Welche dies sind, erfahren Sie hier.
Patientenverfügung: Der Wille des Patienten
Jedes Leben sollte bis zuletzt als lebenswert und sinnvoll erfahren werden. Sollten Sie zum Zeitpunkt einer Behandlung nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsunfähig sein, haben Sie die Möglichkeit, durch eine Patientenverfügung Einfluss auf spätere medizinische und ärztliche Maßnahmen zu nehmen. Dadurch wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht. Wir werden uns bemühen, in Krisensituationen alle Indizien zu ermitteln, aus denen sich die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit Ihres geäußerten Willens ergeben.
Der Evangelische Diakonissenverein Siloah e.V. hat eine Patientenverfügung sowie eine Gesundheitsvollmacht mit integrierter Betreuungsverfügung herausgegeben. Sie erhalten diese an unserem Empfang im Erdgeschoss.
Hier gelangen Sie zum Flyer Patientenverfügung-Gesundheitsvollmacht-Betreuungsverfügung.
Patientenverfügung
Sie äußern Ihren Willen in Bezug auf medizinische und pflegerische Maßnahmen für die Situation, in der Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Die Patientenverfügung:
- enthält Ihre persönlichen Handlungsanweisungen und Angaben zur Art und zum Umfang Ihrer medizinischen und sonstigen Behandlung und Betreuung in bestimmten Situationen.
- umfasst Ergänzungen möglicher Entscheidungssituationen mit Ihren eigenen Angaben
- unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen.
- sollte in jedem Fall mindestens schriftlich niedergelegt und eigenhändig mit Datum und Unterschrift, gegebenenfalls auch des behandelnden Arztes, versehen werden.
- sollte in regelmäßigen zeitlichen Abständen mit Datum und Unterschrift neu bestätigt oder gegebenenfalls ergänzt werden.
- muss in der konkreten Situation immer im Original vorgelegt werden.
- richtet sich verbindlich an behandelnde Ärzte und an alle Personen, die an Ihrer Behandlung und Betreuung beteiligt sind.
- ist ein Hinweis und Signal, was Sie in menschlich schweren Stunden wollen.
Hier erhalten Sie das Dokument der Patientenverfügung.
Hinweis: Es können jedoch nie alle möglichen Situationen benannt und erfasst werden, die auftreten können. Deshalb ist es sinnvoll, die Patientenverfügung mit einer Gesundheitsvollmacht zu verbinden.
Gesundheitsvollmacht
Sie beauftragen eine Person Ihres Vertrauens, Ihren Willen zu vertreten.
Mit dieser Vollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, in gesundheitlichen Angelegenheiten als Vertreter Ihres Willens gegenüber Ärzten, Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Institutionen, die in diesen Bereich fallen, tätig zu werden.
Als Bevollmächtigte kommen hauptsächlich nahe Angehörige oder sonstige Personen in Betracht, die einen engen Kontakt zu Ihnen haben und über Ihre Wünsche und Vorstellungen informiert sind.
Hier erhalten Sie das Dokument der Gesundheitsvollmacht.
Betreuungsverfügung
Sie äußern Ihren Willen gegenüber dem Betreuungsgericht für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig ist.
In dieser Verfügung treffen Sie die Anordnung an das Betreuungsgericht, wer im Falle der unumgänglich notwendigen Betreuung als Betreuer bestellt werden und welche Bereiche sie gegebenenfalls umfassen soll. So lässt sich vermeiden, dass im Falle der Betreuungsnotwendigkeit ein „fremder“ Betreuer bestellt wird. Die letzte Entscheidung trifft das Betreuungsgericht; es wird jedoch die Betreuungsverfügung beachtet.
In der Gesundheitsvollmacht (Seite 3 unten) finden Sie einen entsprechenden Passus zur Betreuungsverfügung.